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Newsletter Dezember 2025

Fallstudie Schule veröffentlicht

Coverbild Fallstudie Schule
Am 3. Dezember hat die Aufarbeitungskommission die lang erwartete Fallstudie „Sexualisierte Gewalt und Schule“ veröffentlicht. Darin hat das Forschungsteam um Prof. Dr. Edith Glaser 133 Berichte und Anhörungen von Betroffenen und Zeitzeug*innen ausgewertet, die der Aufarbeitungskommission über sexualisierte Gewalt im Kontext Schule berichtet haben.
Hier die Fallstudie Schule herunterladen!

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Fallstudie Schule

Die Aufarbeitungskommission hat die Studie gemeinsam mit Prof. Dr. Glaser am 3. Dezember der Presse vorgestellt. Zudem wurden Erkenntnisse daraus auf den Social Media Kanälen der Kommission veröffentlicht. Die Vorsitzende der Kommission Julia Gebrande hat sich in einem ausführlichen Gespräch mit Moderatorin Kelly Boachie über sexualisierte Gewalt in der Schule unterhalten. Das ganze Interview können Sie auf Youtube nachschauen.

Hier das Gespräch mit Julia Gebrande anschauen

Positionspapier Familie veröffentlicht

Was ist erforderlich, um Aufarbeitung auch für den Tatkontext Familie zu ermöglichen? Die Aufarbeitungskommission hat dazu im Dezember ein Positionspapier veröffentlicht. Darin wird deutlich betont: Menschen bei der Durchsetzung dieses Rechts zu unterstützen und die Verantwortung zu übernehmen, ist eine gesellschaftliche und eine staatliche Aufgabe.
Zum Positionspapier

Kommission kritisiert Streichung des Fonds Sexueller Missbrauch

Die Aufarbeitungskommission hat die Bundesregierung dafür kritisiert, dass es nicht gelungen ist, den Fonds Sexueller Missbrauch für das Haushaltsjahr 2026 abzusichern. Es wird keine kontinuierliche Fortführung der Leistungen für Betroffene geben. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung keine Mittel dafür vorgesehen. Auch eine Nachfolgelösung liegt bisher nicht vor. Die Kommission hat gemeinsam mit vielen Organisationen einen Appell an die Bundestagsabgeordneten gerichtet, sich für eine Zwischenlösung einzusetzen.
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Stellungnahme zum „Bericht über die Untersuchung zu Vorwürfen Ritueller Gewalt“

Die Aufarbeitungskommission hat sich am 10. Oktober in einer Stellungnahme zum „Bericht über die Untersuchung zu Vorwürfen Ritueller Gewalt“ geäußert. Dieser wurde am 09. Oktober 2025 vom Bistum Münster veröffentlicht, welches das Gutachten gemeinsam mit dem Bistum Essen und dem Erzbistum Köln bei der Kölner Kanzlei Feigen|Graf in Auftrag gegeben hatte. In dem Gutachten wird beschrieben, dass es keine Nachweise für kirchliche Täternetzwerke gebe, denen auch inzwischen verstorbene Erzbischöfe, Kardinäle und Bischöfe angehörten. Die Aufarbeitungskommission nahm den Bericht mit Irritation zur Kenntnis.
Zur Stellungnahme

Aufarbeitung in queeren Bewegungen

Foto Panel bei Konferenz zur Aufarbeitung in queeren Bewegungen
Am 23. und 24. Oktober hat im Schwulen Museum Berlin eine Konferenz zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in queeren Bewegungen stattgefunden. Die Tagung „(Mit) Widerstände(n) umgehen: Ein Update zur queeren Aufarbeitung“ war eine Fortschreibung zur Ausstellung und einer ersten Konferenz zum Thema in den Jahren 2023 und 2024. Die Aufarbeitungskommission hat das Projekt mitgefördert.
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Internationale Tagung über Täternetzwerke in Heidelberg

In Heidelberg hat im Oktober unter dem Titel „Täternetzwerke als Herausforderung für wissenschaftliche Studien zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ ein zweitägiger Workshop mit 25 Teilnehmenden stattgefunden. Dieser wurde von den Forschungsinstituten SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies und ISA – Institut für soziale Arbeit aus Münster ausgerichtet. Für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs nahm Prof. Dr. Stephan Rixen teil.
Lesen Sie mehr über die Tagung

AUSBLICK 2026 

10 Jahre Aufarbeitungskommission

Auch im Jahr 2026 haben wir wieder zahlreiche Aktivitäten geplant, um die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland voranzubringen. Zunächst ein Hinweis in eigener Sache: Am 26.01.2026 existiert die Aufarbeitungskommission zehn Jahre! Ohne das Engagement und die Berichte von Betroffenen wäre unsere Arbeit nicht möglich gewesen. Wir freuen uns, dass die Arbeit der Kommission mit dem UBSKM-Gesetz vom 01.07.2025 entfristet wurde und bedanken uns herzlich bei allen Unterstützer*innen im Verlauf der Jahre. Dazu sind auch Jubiläumsveranstaltungen geplant, ein Update folgt…

Empfehlungen zur Aufarbeitung

Ende Januar werden wir unsere überarbeiteten Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen veröffentlichen. Es handelt sich dabei um eine Neuauflage unserer Empfehlungen von 2019, in die seitdem neu gewonnene Erkenntnisse zur Aufarbeitung eingeflossen sind. Ebenfalls Beachtung fanden die Ergebnisse unseres gemeinsam mit der UBSKM und dem Betroffenenrat angestoßenen Dialogprozesses zur Beteiligung von Betroffenen in Aufarbeitungsprozessen.

Rechercheratgeber

Ebenso ist für 2026 geplant, einen Rechercheratgeber für Betroffene zum Auffinden von Akten sowie sonstiger Unterlagen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend herauszugeben. Dieser wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim erstellt. 

WEITERE AKTIVITÄTEN IM THEMENBEREICH

Tipps für Eltern

Foto Kampagne "Nicht wegschieben"
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen hat zum 18. November 2025 (Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt) die dritte Phase ihrer Kampagne Nicht-Wegschieben gestartet. Der Fokus liegt dabei auf Tipps für Eltern und Fachkräfte, die Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen wollen. Dazu können sich Interessierte umfangreiches Aktionsmaterial bestellen oder sich für einen Whatsapp-Kurs anmelden, in dem sie in sieben Wochen Tipps für den Kinderschutz lernen.
Zur Kampagne

Psychosoziale Prozessbegleitung

Filmstill "Die psychosoziale Prozessbegleitung"
Für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ist ein Gerichtsverfahren meist eine sehr belastende Erfahrung. Damit sie gut vorbereitet sind und einen Prozess nicht alleine durchstehen müssen, können sie einen Antrag auf psychosoziale Prozessbegleitung stellen. Was das ist und wie das funktioniert, stellt dieser Film des Vereins „Recht Würde Helfen e.V.“ dar. Die Aufarbeitungskommission hat auf ihrem Instagram-Kanal auf den Film hingewiesen.
Zur Homepage des Vereins





IMPRESSUM:
Büro der Unabhängigen Kommission des Bundes
zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18555-1561
E-Mail: kontakt@aufarbeitungskommission.de
Wenn Sie diese E-Mail (an: sonja.gerth@aufarbeitungskommission.bund.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.