Die Kommissionsmitglieder stellen sich vor: Stephan Rixen


30.01.2023 – Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat am 30. Januar Stephan Rixen als neues ehrenamtliches Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Doch wer ist er? Was hat ihn dazu gebracht, sich der fachlichen und ehrenamtlichen Arbeit gegen sexualisierte Gewalt zu widmen? Und welche Akzente will er in seiner Arbeit setzen? Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, stellt sich vor.


Portrait Stephan Rixen

Herr Rixen, Sie sind erst im letzten Jahr Gast der Aufarbeitung Kommission gewesen, bei der Tagung Archive. Wie haben Sie bis hierhin die Arbeit der Kommission von außen wahrgenommen?

Ich habe die Kommission wahrgenommen als ein Gremium, das Licht ins Dunkel bringt, in bestimmte Bereiche, die sonst auch beim Thema Aufarbeitung häufig gar nicht wahrgenommen werden. Ich fand zum Beispiel die Arbeit der Kommission zum Sport sehr wichtig, ein Bereich, der lange Zeit nicht so im Vordergrund stand. Die Kommission ist eine Impulsgeberin und nimmt auch die gesamte Gesellschaft in den Blick. Weil der Blick so weit ist, finde ich die Arbeit der Kommission so wichtig.

Wie blicken Sie auf die künftige Zusammenarbeit mit den anderen sechs Mitgliedern der Kommission?

Ich habe mit einzelnen natürlich schon zu tun gehabt, mit Barbara Kavemann zum Beispiel im Rahmen eines Forschungsprojektes, wo es um das Thema häusliche Gewalt gegen Frauen ging, oder auch mit Matthias Katsch. Mit ihm habe ich zusammengearbeitet bei der Frage „Wie können im kirchlichen Bereich Entschädigungszahlungen bemessen werden?“

Also insofern gab es auf unterschiedlichen Wegen Kontakte in die Kommission, und ich habe den Eindruck, dass es eine gute Mischung ist aus fachlichem Interesse, aber auch aus menschlich angenehmem Umgang. Und insofern freue ich mich auf die Zusammenarbeit.

Ein großer Themenbereich: Wie kann der Sozialstaat Menschen, die Schicksalsschläge erleiden, beistehen?

Stephan Rixen

Welche Fachexpertise und Interessen bringen Sie mit in die Arbeit der Kommission?

Ich bin von Hause aus Jurist, jemand, der sich wissenschaftlich, aber auch in der Politikberatung mit Rechtsfragen beschäftigt. Ein großer Themenbereich ist für mich der Sozialstaat und das Sozialrecht. Da spielt die Frage eine große Rolle, wie der Sozialstaat Menschen, die Schicksalsschläge oder biografische Erschütterungen erleiden, beistehen kann. Das führt dann recht schnell zum Thema Erfahrungen mit Gewalt. Und da bin ich seit etwa 2010 zum Beispiel im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, aber auch in Forschungsprojekten mit dem Thema häusliche Gewalt befasst gewesen. Das hat mir klar gemacht, wie wichtig es ist, dass der Sozialstaat sich immer wieder fragt, wie er angemessen mit den Erfahrungen umgehen kann, die Menschen machen, die Gewalt erleiden, insbesondere sexualisierte Gewalt. 2019 führte das zu der Frage, wie die Entschädigung von Betroffenen sexueller Gewalt im kirchlichen Raum vernünftig geregelt werden kann. Diese Fragen sind für mich nicht nur wichtig, weil sie theoretisch bedeutsam sind. Wissenschaft muss den Elfenbeinturm auch verlassen und fragen, wie aus theoretischen Überlegungen möglichst etwas praktisch Gutes werden kann.

Zu welchen Erkenntnissen sind Sie denn gekommen, wie der Sozialstaat sich weiterentwickeln muss, um Betroffenen von Schicksalsschlägen, sei es häusliche Gewalt, sei es auch sexueller Missbrauch in Kindheit und Jugend, besser gerecht zu werden?

Das gibt es meines Erachtens noch ganz viele Baustellen. Ein Beispiel: Mit Blick auf das Thema sexualisierte Gewalt stellt sich die Frage, wie das soziale Entschädigungsrecht noch besser auf die Lebenssituation von Betroffenen hin ausgerichtet werden kann.

Die Aufarbeitungskommission hat 2022 die Studie „Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“ unterstützt. Das ist auch ein ganz wichtiges Thema, denken wir nur an Menschen, die vor langer Zeit in der Kindheit Unrecht erlebt haben. Da gibt es häufig niemanden mehr, der angeklagt oder sonst individuell zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie gehen wir damit um? Wie kann der Rechtsstaat sozusagen Resonanzräume schaffen, in denen Menschen mit ihrer Geschichte gehört werden? Wir müssen da wahrscheinlich über neue Wege nachdenken, die über das hinausgehen, was juristisch derzeit bekannt ist.

Welche Schwerpunkte werden Sie in der Kommission bearbeiten?

Ganz wichtig ist es, einen verlässlichen rechtlichen Rahmen auch für die Aufarbeitungskommission zu schaffen. Im Koalitionsvertrag wird das zu Recht als wichtiges Thema benannt. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was Standards guter Aufarbeitung sind. Und ich glaube, die Aufarbeitungskommission hat auch die Aufgabe, Moderatorin zu sein, die hilft, dass die vielen guten Ansätze zur Aufarbeitung, die es in der Zivilgesellschaft gibt, aufgenommen werden und zur Geltung kommen. In dieser Rolle bringt die Kommission zivilgesellschaftliche Akteure miteinander ins Gespräch.

Ich glaube auch, das individuelle Recht auf Aufarbeitung, muss Thema eines Gesetzes sein. Was heißt das etwa für den Zugang zu Akten, für ganz praktische Fragen wie den Datenschutz? Aufarbeitung heißt am Ende für die Betroffenen immer auch Aufarbeitung der ganz konkreten eigenen Geschichte, auch das muss ein Gesetz im Blick haben.

Ich glaube, das individuelle Recht auf Aufarbeitung, muss Thema eines Gesetzes sein.

Stephan Rixen

Welche Herausforderungen sehen Sie? Sobald man ein Recht auf individuelle Aufarbeitung fordert, werden schließlich auch Stimmen laut, die fragen: Wie soll man das überhaupt in ein Gesetz gießen? Wie soll man das von Seiten des Staates regulieren können?

Völlig klar, das ist nicht leicht. Als erstes kommt es darauf an, die Sichtweise von möglichst vielen Betroffenen abzubilden und zu fragen, was sie unter einem solchen Recht auf Aufarbeitung verstehen. Es soll ja nicht ein juristisches Konstrukt sein, das am Ende niemandem hilft, es soll dazu beitragen, dass Betroffene mit ihren Erfahrungen besser umgehen können. Ich habe den Eindruck, dass die Frage des Aktenzugangs ein wichtiger Aspekt ist, aber natürlich geht es nicht nur darum. Es gibt vermutlich auch viele Betroffene, die sich einen offiziellen Ort wünschen, an dem sie ihre Geschichte erzählen können und wo ihnen zugehört wird, auch von Verantwortlichen einer Institution. Dieser Austausch darüber, was Recht auf Aufarbeitung bedeutet, hat begonnen, wir sollten die nächste Zeit auch dafür noch weiter nutzen.

Von der Aufarbeitungskommission wird immer wieder gefordert, stärker in die Beratung von Institutionen und Verbänden einzusteigen. Haben Sie da aus Ihren Erfahrungen Erkenntnisse, wie diese Beratung besser gelingen kann?

Es geht um eine gute Rollenverteilung, um eine gute Aufgabenteilung. Die Aufarbeitungskommission kann nicht in jede Institution hingehen und aufarbeiten, das würde sie überfordern. Wir müssen anerkennen, dass die personellen Ressourcen der Aufarbeitungskommission begrenzt sind. Das heißt, die Kommission kann nicht alles schaffen, was andere nicht schaffen. Aber wir können aber eine Art Dachorganisation sein, die die unabhängige Aufarbeitung in Institutionen und Verbänden begleitet. Ich denke, wir müssen darüber diskutieren, ob auch auf Landesebene staatliche Aufarbeitungsstrukturen entstehen sollten. Die Aufarbeitungskommission auf Bundesebene kann vor allem dazu beitragen, dass Standards guter Aufarbeitung definiert werden. Dazu ist ein Austausch zwischen zivilgesellschaftlicher und staatlicher Aufarbeitung nötig. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Kommission in ausgewählten Fällen, die eine überregionale, bundesweite Bedeutung haben, sagt: Wir schauen uns sehr genau an, was da in einem bestimmten Bereich massiv schiefgelaufen ist, und dorthin lenken wir dann besonders intensiv die öffentliche Aufmerksamkeit.

Was hat sie denn dazu gebracht, sich mit dem Thema sexueller Kindesmissbrauch zu beschäftigen, und was treibt Sie weiter an?

Für mich ist Recht bis heute immer noch ein ganz zentrales Medium, das Macht begrenzt und Machtmissbrauch entgegenwirkt. Machtstrukturen münden, wenn sie nicht reflektiert und begrenzt werden, in Machtmissbrauch und am Ende dann auch in Formen von Gewalt und sexualisierter Gewalt. Wie kann eine Gesellschaft mit den Mitteln des Rechts solche Fehlentwicklungen verhindern? Das war mein Motiv, Jura zu studieren, und es ist unverändert mein Motiv, wenn ich an das Recht denke.

Sicherlich war ein prägender Moment meiner Biografie auch der Zivildienst, das waren damals 20 Monate Pflegehilfe in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung.  Das war eine ganz wichtige Erfahrung, die eigenen, scheinbar so selbstverständlichen Vorstellungen von „Normalität“ zu hinterfragen. Mit Menschen in Kontakt zu kommen, die auf den ersten Blick vielfach ganz anders erscheinen, aber immer dann, wenn der Alltag mit ihnen geteilt wird, zu merken: Wir alle sind anders, aber vor allem verbindet uns Gemeinsames. Oder auch einzusehen, dass einander beizustehen etwas Normales ist, was wir alle erleben. Wir alle kennen in unterschiedlicher Weise Situationen, in denen wir uns überfordert fühlen, wo wir Schwäche erleben, wo wir auf Hilfe und Unterstützung, Ermutigung und Beistand angewiesen sind.

Ich habe nach diesen 20 Monaten besser verstanden, wie wichtig es ist, dass Menschen ohne Wenn und Aber mit ihrer Lebensgeschichte anerkannt werden. Und zur Lebensgeschichte können auch Unrechts- und Leiderfahrungen gehören. Ich bin fest überzeugt, dass es ganz wesentlich zur Aufarbeitung gehört, dass Betroffene sexueller Gewalt Anerkennung erfahren.

Das Interview führte Sonja Gerth


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