Zwei neue Mitglieder in der Aufarbeitungskommission


29.06.2022 - Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs setzt ihre Arbeit mit zwei neuen Mitgliedern fort. Heute berief die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, die Professorinnen für Soziale Arbeit Silke Birgitta Gahleitner und Julia Gebrande zu neuen ehrenamtlichen Mitgliedern. Brigitte Tilmann und Peer Briken haben ihr Amt im April nach langjähriger Tätigkeit beendet.


 

Portrait Silke Birgitta Gahleitner
Prof. Dr. Silke Gahleitner

Prof. Dr. Silke Gahleitner ist Professorin an der Alice Salomon Hochschule Berlin mit den Schwerpunkten Klinische Psychologie und Sozialarbeit. Sie hat unter anderem das Testimony-Projekt zu Erfahrungen und Aufarbeitung in DDR-Kinderheimen geleitet und forscht dazu, wie die therapeutische Unterstützung von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs verbessert werden kann. Prof. Dr. Julia Gebrande ist Professorin an der Hochschule Esslingen mit den Schwerpunkten Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und Soziale Arbeit nach traumatischen Erfahrungen. Sie kommt aus der Fachberatung und setzt sich an der Universität für eine Aufarbeitung von sexueller Gewalt auch in der eigenen Professionsgeschichte ein. Beide freuen sich auf die Zusammenarbeit mit den anderen Kommissionsmitgliedern Christine Bergmann, Matthias Katsch, Barbara Kavemann und Heiner Keupp.

Portrait Julia Gebrande
Prof. Dr. Julia Gebrande

"Staat und Gesellschaft haben eine Verantwortung gegenüber Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Sie wurden nicht gut genug geschützt. Ein ausreichendes Bewusstsein für diese Verantwortung und die notwendige klare Haltung im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch sehen wir in vielen gesellschaftlichen Bereichen bis heute nicht“, erklärte Julia Gebrande. Silke Gahleitner ergänzte: „Um Betroffene besser zu unterstützen, brauchen wir ein gesetzlich geregeltes Recht auf Aufarbeitung. Dieses soll Betroffene stärken, wenn sie Missbrauch erlebt haben beispielsweise im kirchlichen Bereich, im Sport oder in Schulen. Auch Jugendämter sollen aus der Vergangenheit lernen, um künftig besser zu schützen. Hierzu soll das Gesetz Institutionen, in denen Fälle bekannt geworden sind, zur Aufarbeitung verpflichten."

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, begrüßte die neu berufenen Mitglieder der Kommission und würdigte ihr hohes Maß an Fachwissen im Themenfeld.

Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, die wichtige und herausragende Arbeit der bei meinem Amt angesiedelten Aufarbeitungskommission weiter zu verstetigen und zu stärken.

Kerstin Claus

Claus versprach, sich gemeinsam mit der Kommission für ein kontextübergreifendes Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung einsetzen. Gemeinsam mit der Kommission will sie eine gesetzliche Regelung schaffen, nach der Betroffene etwa ein Recht auf Akteneinsichts- und Auskunftsrechte erhalten. Institutionen sollen zur Aufarbeitung verpflichtet werden. Um die Verwirklichung der Rechte und Pflichten zu gewährleisten, ist eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Kommission notwendig.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Ihr gehören sechs ehrenamtliche Mitglieder an. Die aktuelle Laufzeit der Kommission endet im Dezember 2023.

Sie wollen mehr über die neuen Kommissionsmitglieder erfahren? Hier finden Sie ausführliche Interviews mit Silke Birgitta Gahleitner und Julia Gebrande.


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